Eigentlich gibt es nur zwei Gründe, eine Lichthupe zu verwenden:
- In einer Gefährdungssituation, da bedeutet sie dann in etwa:
AAAAAAAAAaaaaarrrrrggghhhh, Du blindes Stück Scheiße, gibt Deinen Führerschein ab und geh zu Fuß Eins-Elf! - Außerhalb geschlossener Ortschaften, da bedeutet sie dann etwas in der Art von: Seien Sie gegrüßt, werter Vorausfahrender. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich gedenke, an Ihrem Kfz vorbeizufahren (§16 StVO (1))
Um das nochmal deutlich zu machen: Wenn Dir jemand auf der Bahn eine Lichthupe gibt, dann ist das im Rahmen der StVO voll in Ordnung und keine Beleidigung oder sonst ein Affront auf den Du mit einer Trotzbremsung oder wütendem Fingerwedeln reagieren solltest. Wenn Du Dich in Deiner Ehre oder Potenz beleidigt fühlst weil Du eine Lichthupe im Rückspiegel siehst, sprich mit Deinem Psychiater oder lies nochmal die StVO. Ja Du, nicht der mit der Lichthupe.
>>>Edit:
Nach dem Kommentar von Marco (weiter unten) ist mir aufgefallen, dass ich nicht darauf hinweise, dass es sich um die StVO von Deutschland handelt. Im Rest der Welt hat diese keine Gültigkeit und dort kann es ganz anders geregelt sein.
/Edit<<<
LKW
Ich glaube, die LKW-Fahrer haben die Lichthupe als erste anders eingesetzt. Weil die PKW auf der Bahn immer so ungeduldig sind, hat der LKW, der von einem anderen LKW überholt wurde, die Lichthupe dazu benutzt um mitzuteilen:
Kollege, Du bist vorbei und der Sicherheitsabstand ist jetzt für mich ausreichend, komm wieder rüber.
Das sieht die StVO jetzt nicht vor, aber ich finde es ist in dieser Situation eindeutig.
Gaaaaaaaaanz falsch
Manche PKW haben das mit der Lichthupe bei den LKW gesehen und es falsch verstanden. Es bedeutet eben nicht: Ich lass Dich vor.
Nein, niemals, ganz und gar nicht bedeutet es das! Wenn die Lichthupe etwas bedeutet, dann eher: Lass mich durch, bleib da wo du bist, ich will überholen! Das entspricht der StVO. Wenn Du also jemandem signalisieren willst, dass er auf der Bahn vor Dir einscheren darf, dann ist die Lichthupe ganz falsch.
Besser ist das
Natürlich ist es nett, wenn Du auf Deine Vorfahrt verzichten und jemand vorlassen möchtest. Die Lichthupe ist jedoch das falsche Signal um das kundzutun. Moppedfahrer können einfach eine einladende große Geste mit der Hand machen, sie sitzen ja gut sichtbar im Freien. Ich spare mir jetzt nicht die Bemerkung, dass Moppedfahrer sich diese Geste auch gleich sparen können, weil die Autofahrer sie sowieso übersehen, also die ganzen Moppeds, nicht die Geste.
Autofahrer können nicht so gut sichtbar gestikulieren, wenn sie sich nicht weit aus der geöffneten Seitenscheibe lehnen wollen. Aber zum Glück gibt es noch eine andere, fast vergessene Möglichkeit, mit den Lampen am Auto etwas mitzuteilen: die Blinker.
Wenn Du jemanden auf der Autobahn vor Dir von der rechten Spur oder dem Beschleunigungsstreifen einscheren lassen möchtest, dann blinke einfach rechts.
Ja, tatsächlich: blinken
Ein kurzer Einschub:
Ich, und einige der Altvorderen wissen, damals wurden elektrische Blinker eingeführt, weil Handzeichen in der Dunkelheit so schlecht zu sehen waren. Damals hat man angefangen mit dem Blinker eine geplante Richtungsänderung oder einen geplanten Fahrspurwechsel anzuzeigen. Geplant im Sinne von: vorher.
Heutzutage ist sowas natürlich undenkbar und wird nur noch selten im Straßenverkehr praktiziert, ist jedoch immer noch legal. Einfach mal ausprobieren, tut nicht weh und hilft den anderen Verkehrsteilnehmern.
Blinker rechts
Also zurück zu der Situation, in der Du jemanden auf der Autobahn vor Dir auf die Spur lassen möchtest. Du fährst auf der Überholspur und auf dem Fahrstreifen will jemand auch auf Deine Spur. Wenn Du jetzt nach rechts blinkst und er das sieht, weiß er, Du willst gar nicht an ihm vorbei. Und die hinter Dir her fahrenden wissen, dass Du nicht volle Pulle beschleunigen wirst, um die lahme Schnecke von der rechten Spur nicht reinzulassen. Und falls der Kollege auf der rechten Spur den Blinker nicht versteht, wird er rechts bleiben. Voilá, Missverständnis vermieden.
P.S.
Ich bin kein Anwalt und selbst wenn ich wäre, wäre das hier keine Quelle, auf die Du Dich vor Gericht berufen kannst. Das ist ist nur meine Meinung und wie ich es mache, ohne dass ich bisher dafür verknackt wurde.
Ich bin mal wieder begeistert.
Sehr schön beschrieben, mein Lieber!
Nur eine Anmerkung, meiner yblichen Verwirrtheit geschuldet:
Ich meine, mitbekommen zu haben, dass die Ankyndigung eines Yberholvorganges per Lichtquelle nicht mehr gyltig ist?
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Der obige Link führt zu Gesetze-im-Internet, was vom Bundesministerium für Justiz betrieben wird. Ich schätze das dürfte zu mehr als 75% die gültige Fassung der StVO sein.
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Das ist wiederum richtig.
Ich meinte nur, mich entsinnen zu können, dass ich zum Jahresanfang etwas in der Richtung gelesen habe.
Macht ja nix. Wenn mich einer so anblinkt, nehme ich an, dass er jetzt yberholen will.
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Gibt es eigentlich sowas wie ein allgemein verständliches Zeichen für „lieber Gegenverkehr, mit deinem Frontlicht stimmt was nicht“ ich persönlich nutze dafür ja auch ne [kurze, doppelte] Lichthupe (zumindest wenn in meiner Fahrtrichtung ne lange Strecke frei ist und niemand die Lichthupe unbedingt auf sich beziehen könnte)
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Ich kenne da nichts. Aber in dem geschilderten Fall wird der Entgegenkommende das sicherlich richtig verstehen.
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Dieses Signal verstehe ich allgemein als „Blitzer voraus“, würde ich nie auf meine eigenen Scheinwerfer beziehen.
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Ach ja, sowas gibt es ja auch noch.
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Sehr schön aufgeschrieben, ich habe beim Lesen laut losgelacht.
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Danke
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Die Verwendung vom Fernlicht zum Anzeigen eines Überholvorganges ist mir so noch nicht bekannt gewesen. Muss mich mal schlau machen wie es damit in der Schweiz aussieht.
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Upsi, da hast Du mich jetzt erwischt. Ich habe nirgendwo explizit darauf hingewiesen, dass es sich um die StVO für Deutschland handelt. Und natürlich gehe ich als oller Europäer davon aus, dass einfach überall die selben Regeln gelten, was ebenso natürlich falsch ist.
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