Darf ich hier fahren?

Wer mit einer Enduro fährt möchte diese womöglich auch mal abseits geteerter Straßen bewegen. Solch eine Straße muss man hierzulande erst mal finden. Ist sie gefunden, stellt sich die Frage, darf ich hier fahren?
Und wie fast immer im Leben gibt es auf eine einfache Frage keine einfache Antwort. Oder auch, egal was Du machst, mit einem Rad parkst Du im Knast.
Zusätzlich zu dem, was juristisch erlaubt ist gilt selbstverständlich:
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber auch: Nicht jeder Kläger kriegt recht.

Kompliziert? Nach lange nicht. Nehmen wir mal an, wir ständen hier:

Feldweg und Landstraße

Das Bild habe ich von einer Landstraße aus aufgenommen. Wie Ihr sehen könnt, wird der asphaltierte Feldweg durch eine durchgezogene Linie von der Landstraße abgetrennt. Das übliche Schild
– Gesperrt, Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei –
steht hier nicht. Darf ich da also hinein fahren, sieht ja schließlich wie eine schmale Straße aus?

Feldweg

Ein bisschen weiter ändert sich der Straßenbelag der obigen Straße. Jetzt ist es nicht mehr asphaltiert. Falls ich oben fahren durfte, darf ich hier weiterfahren?

Welches Gesetz gilt hier und muss ich Anwalt sein um das zu verstehen? Wer Jura mit Deutsch verwechselt ist selber Schuld. Ich bin kein Anwalt und habe demnach nur meinen kümmerlichen Menschenverstand für die folgenden Texte.

Straßenverkehrsordnung StVO

§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Klar, das kennt Ihr alle, aber warum schreibe ich das hier? Weil es zu jedem Gesetz ergänzende Kommentare, Verwaltungsvorschriften und Urteile usw. gibt, die erklären, was manchmal gemeint sein könnte aber nicht in diesen speziellen Fall gelten muss, z.B. die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Zu § 1 Grundregeln
1 I. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr.
2 II. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.

Na, das knallt oder? Die Straßenverkehrsordnung gilt auch, wenn Du gar nicht auf einer gewidmeten Straße (hört, hört) fährst, wenn der Verfügungsberechtigte duldet, dass da gefahren wird. Jetzt musst Du nur noch wissen, wer der Verfügungsberechtigte ist und wenn der sogar einer Befahrung seines Feldwegs zustimmt, dann darfst Du da nicht rechts überholen, wegen der StVO. Wenn Du ihn nicht fragst, duldet er es eventuell und dann darfst Du auch nicht rechts überholen.

Fährst Du dagegen an einer geschlossenen Schranke vorbei darfst Du dahinter rechts überholen, denn dann gilt die StVO nicht. In der Regel darf man da, wo eine geschlossene Schranke den Zutritt erschwert aber gar nicht fahren, daher steht da ja die Schranke.

Nachdem jetzt geklärt, wo die StVO überall gilt denke ich, ich bin auf einer vergleichsweise sicheren Seite, wenn ich auf gewidmeten Straßen im öffentlichen Verkehr unterwegs bin. Wo finde ich die?

Gucke ich mal weiter in die StVO

StVO § 2
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn

Das hilft nicht weiter, hier wird die Straße nicht gegen eine Nicht-Straße abgegrenzt sondern nur in Ihre Einzelteile zerlegt und auch die Abschnitte (2) bis (5) sind nicht wirklich hilfreich. Eine Definition von Straße muss her, also wieder die Suchmaschine anschmeißen.

§ 2 StVO Begriffsbestimmungen
1.Straße: eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen;

Ha, das klingt doch gut, als wäre ich auf dem richtigen Weg. Bin ich aber nicht, denn das sind Begriffsbestimmungen für die StVO in Österreich. Also weiter: auf sicherestrassen.de finde ich:

Straße
ist der Oberbegriff für alle Verkehrsanlagen, die dem Verkehr dienen. Dazu gehören auch Wege und Plätze, der Luftraum und das Straßenzubehör (Beleuchtung, Verkehrszeichen, Trenn und Seitenstreifen mit Bepflanzung) vergl. § 1 FStrG bzw. StrG der Länder. (siehe auch öffentlicher Verkehrsraum). Eine Straße kann somit eine oder mehrere Fahrbahnen (auch mit mehreren Fahrstreifen pro Fahrbahn), Geh, Radbahnen Seitenstreifen und/oder Grünstreifen haben.

Na toll, hier wir nicht nur auf das FStrG hingewiesen sondern auch noch darauf, dass die einzelnen Bundesländer eigenen StrG haben. Also bloß weil ein Dings das ich befahren könnte in Schleswig-Holstein eine Straße ist könnte es, wenn es rüber nach Niedersachsen führt, dort auf einmal keine Straße mehr sein. Das FstrG ist übrigens das Fernstraßengesetz und StrG ist das Straßengesetz und die die Steuerungs-Taste (CTRL für Euch alte Hasen).

Und mit Strg+Alt+Entf beende ich meine Suche nach der Wahrheit und hoffe dass auf dem nächsten Feldweg kein Mob Verfügungsberechtigter mit Mistgabel und Fackel auf mich wartet.

12 Gedanken zu „Darf ich hier fahren?

  1. Ich verhalte mich nach der Regel wo kein Kläger da kein Richter. Mit Rücksicht auf andere hatte ich die letzten 20 Jahre noch keine Schwierigkeiten. Nicht vergessen immer freundlich zu Grüßen, die meisten Grüßen zurück.
    PS. Krawallauspuffanlagen machen es natürlich nicht besser.

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    • Es gibt einige Gegenden da sind die Einheimischen nicht so verständnisvoll, vermutlich, weil früher Ihr eigener Nachwuchs ohne Rücksicht auf irgendwas über die Felder und Hühner gerast ist.
      In zivilisierten Gegenden funktioniert das mit der gegenseitigen Rücksichtnahme aber gut.

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  2. Ich fahre überall rein, wenn es zwei Spuren und kein Schild gibt. Leider passiert es mir ständig, dass ich beim rausfahren, egal ob nah oder kilometerweit von der Einfahrtstelle entfernt, auf Schranken oder Schilder treffe, die mir die Einfahrt dort verwehren.
    Bei Menschen (mit Tieren erst Recht) stets langsam=leise fahren und grüßen, ist eh klar.
    Die Regelungen für Wald und Forst (keine Ahnung, wann ein Feldweg ein Forstweg ist) gelten die unterschiedlichen Regelungen der Länder http://www.landypedia.de/index.php/Fahren_in_Wald_und_Flur

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  3. Ja, es ist verwunderlich. Selbst bei Durchfahrt durch einen Waldweg während der Waldbauer mit Jeep dasteht brauchts nur ein Nicken meinerseits und er grüßt freundlich zurück . Langsam vorbeifahren, nicht provozieren und alles passt.

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  4. Pingback: Hier darf ich fahren – die TRF | Griesgram999

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