Schuldig, weil ich Mopped fahre?

Das OLG Brandenburg hat einem Motorradfahrer, der  trotz Vorfahrt von einem Linksabbieger über den Haufen gefahren wurde eine 20% Teilschuld zugesprochen, weil er Motorrad statt Auto gefahren ist.Das Stichwort heißt: erhöhte Betriebsgefahr.

Hier ist die Meldung dazu auf dem Blog Motorradrecht.

Als Moppedfahrer ist man es ja gewohnt, für die Leute in ihren motorisierten Keksdosen mitzudenken, sonst riskiert man seine Gesundheit und sein Leben. Natürlich passiert es mir auch regelmäßig, dass ich übersehen werde. Mit einem lauten Auspuff ist mir das übrigens noch nie passiert. Ob ich mit der Begründung: „Herr Wachtmeister, die Strafe für das illegale Brüllrohr ist billiger als eine 20% Teilschuld wenn mich übersehen werde.“ bei einer Kontrolle durchkomme und weiterfahren darf? Oder wird mein Mopped trotzdem stillgelegt?

Aber die Begründung des OLG hat mir echt mein Mittagessen wieder hochgetrieben. Dort steht, in meiner Sprache übersetzt:

Der Autofahrer hat die Vorfahrt missachtet, kann ja mal vorkommen. Als dann den Motorradfahrer gesehen hat, hat er trotzdem nicht angehalten. Ist ja nicht so schlimm, kann ja mal passieren. Dass der Moppedfahrer sich bei der Notbremsung langgemacht hat, weil er sein Leben retten wollte, selber schuld, in einem Auto wäre er nicht gestürzt. Hätte er keine Notbremsung gemacht, wäre er auch nicht gestürzt und hätte im Überlebensfall keine Unfallschuld gehabt.

Eine seltsame Auffassung, die mich ein bisschen daran erinnert, dass Minirockträgerinnen früher auch gerne eine Mitschuld an ihrer Vergewaltigung unterstellt wurde. Oder wird das beim OLG Brandenburg heute immer noch gemacht?

 

 

 

 

 

Ein Gedanke zu „Schuldig, weil ich Mopped fahre?

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